(4)Absatz 4,Im Falle des Abs. 3 ist die FMA berechtigt den Kostenanteil eines gemäß § 19 WAG konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmens auf Grundlage der im Rahmen der Konzessionierung gemäß § 19 Abs. 3 WAG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Z 3 BWG vorzulegenden Budgetrechnung festzusetzen. § 16 bleibt hierbei unberührt.Im Falle des Absatz 3, ist die FMA berechtigt den Kostenanteil eines gemäß Paragraph 19, WAG konzessionierten Wertpapierdienstleistungsunternehmens auf Grundlage der im Rahmen der Konzessionierung gemäß Paragraph 19, Absatz 3, WAG in Verbindung mit Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 3, BWG vorzulegenden Budgetrechnung festzusetzen. Paragraph 16, bleibt hierbei unberührt.