denen eine Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 WAG 2007 erteilt wurde, Unternehmen der Vertragsversicherung, die Vermittlungsgeschäfte gemäß § 3 Abs. 3 VAG durchgeführt haben, sowie Kapitalanlagegesellschaften gemäß § 2 Abs. 1 InvFG 1993, die Dienstleistungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 und 2 WAG 2007 erbracht haben (Erbringer von Wertpapierdienstleistungen);denen eine Konzession zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, WAG 2007 erteilt wurde, Unternehmen der Vertragsversicherung, die Vermittlungsgeschäfte gemäß Paragraph 3, Absatz 3, VAG durchgeführt haben, sowie Kapitalanlagegesellschaften gemäß Paragraph 2, Absatz eins, InvFG 1993, die Dienstleistungen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, Ziffer eins und 2 WAG 2007 erbracht haben (Erbringer von Wertpapierdienstleistungen);