bei Unternehmen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 sowie Betrieben gewerblicher Art gemäß § 3 Abs. 1 Z 3, die am 30. September mehr als 19 Beschäftigte hatten, für das jeweils folgende Kalenderjahr.bei Unternehmen gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, sowie Betrieben gewerblicher Art gemäß Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 3,, die am 30. September mehr als 19 Beschäftigte hatten, für das jeweils folgende Kalenderjahr.