Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Studienförderungsgesetz 1992
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2001
Außerkrafttretensdatum
31.08.2017
Abkürzung
StudFG
Index
72/13 Studienförderung
Text
I. HAUPTSTÜCKrömisch eins. HAUPTSTÜCK
GELTUNGSBEREICH
Studienförderungsmaßnahmen
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Dieses Bundesgesetz regelt die Ansprüche von Studierenden, die ein Vollzeitstudium betreiben, auf
Versicherungskostenbeiträge,
Beihilfen für Auslandsstudien.
(2)Absatz 2,Weiters können auf Grund dieses Bundesgesetzes
Studienabschluss-Stipendien,
zuerkannt werden.
(3)Absatz 3,Die Gewährung einer Studienförderung berührt einen Anspruch auf Unterhalt weder dem Grunde noch der Höhe nach.
(4)Absatz 4,Zur Beurteilung von Ansprüchen ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgeblich, soweit im folgenden nichts anderes festgelegt ist.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2016
Gesetzesnummer
10009824
Dokumentnummer
NOR40013579