Bundesrecht konsolidiert

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Umgründungssteuergesetz § 17

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Umgründungssteuergesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 699/1991 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 9/1998

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 17

Inkrafttretensdatum

10.01.1998

Außerkrafttretensdatum

30.12.2004

Abkürzung

UmgrStG

Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Text

Bewertung der nicht zu einem Betriebsvermögen

gehörenden Kapitalanteile

Paragraph 17,
  1. Absatz einsKapitalanteile, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören, sind mit den nach Paragraph 31, des Einkommensteuergesetzes 1988 maßgebenden Anschaffungskosten anzusetzen. Die Bewertungsregeln des Paragraph 16, Absatz 2 und 3 sind anzuwenden.
  2. Absatz 2Abweichend von Absatz eins, sind Kapitalanteile, bei denen am Einbringungsstichtag ein Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten oder auf Grund einer Ausnahme von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht nicht besteht, auf Antrag mit dem höheren gemeinen Wert anzusetzen.

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2019

Gesetzesnummer

10004679

Dokumentnummer

NOR12056880

Alte Dokumentnummer

N3199850654L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1991/699/P17/NOR12056880

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