(2)Absatz 2,Die Gründe für die Zurücklegung einer Anzeige, für einen Einstellungsantrag oder die Zurückziehung eines Strafantrages, einer Anklage, eines Antrages auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher oder eines anderen selbständigen Antrages sind in das Tagebuch einzutragen.