Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gerichtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 16
Inkrafttretensdatum
30.07.2026
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
GGG
Index
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Text
Bewertung einzelner Streitigkeiten
§ 16.Paragraph 16,
(1)Absatz eins,Die Bemessungsgrundlage beträgt:
750 Euro bei
Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und über das Ausgedinge sowie bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, soweit in diesen Fällen nicht ein Geldbetrag – sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren – Gegenstand der Klage ist;
gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen;
Bestandstreitigkeiten, soweit nicht ein Geldbetrag - sei es in einem Leistungs- oder in einem sonstigen Begehren, etwa einem Feststellungs- oder Unterlassungsbegehren - Gegenstand der Klage ist, sowie Streitigkeiten über Räumungs- und Besitzstörungsklagen;
Streitigkeiten über Oppositions- (§ 35 EO), Impugnations- (§ 36 EO) und Exszindierungsklagen (§ 37 EO);Streitigkeiten über Oppositions- (Paragraph 35, EO), Impugnations- (Paragraph 36, EO) und Exszindierungsklagen (Paragraph 37, EO);
Mandatsverfahren nach § 549 ZPO;Mandatsverfahren nach Paragraph 549, ZPO;
2 500 Euro bei Streitigkeiten, die bloß die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Konkurs betreffen.
(2)Absatz 2,Bei den in § 49 Abs. 2 Z 2a bis 2d JN angeführten Streitigkeiten bestimmt sich die Höhe der PauschalgebührenBei den in Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2 a bis 2 d JN angeführten Streitigkeiten bestimmt sich die Höhe der Pauschalgebühren
bei zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz nach der Anmerkung 9 zu Tarifpost 1,
bei zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz nach der Anmerkung 6 zu Tarifpost 2,
bei zivilgerichtlichen Rechtsmittelverfahren dritter Instanz nach der Anmerkung 6 zu Tarifpost 3.
Schlagworte
Servitut, Mietvertrag, Räumungsklage, Oppositionsklage, Impugnationsklage, Übergabeauftrag, Übernahmeauftrag, Aufkündigung, Miete, Pacht, Leistungsbegehren, Feststellungsbegehren
Im RIS seit
31.07.2026
Zuletzt aktualisiert am
31.07.2026
Gesetzesnummer
10002667
Dokumentnummer
NOR40279821