Bundesrecht konsolidiert

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Gerichtsgebührengesetz Art. 1 § 16

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gerichtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 501/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 694/1991

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 16

Inkrafttretensdatum

01.01.1992

Außerkrafttretensdatum

30.11.1994

Abkürzung

GGG

Index

27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Text

Bewertung einzelner Streitigkeiten

Paragraph 16, Die Bemessungsgrundlage beträgt:

  1. Ziffer eins
    7 200 S bei
    1. Litera a
      Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und über das Ausgedinge sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten, soweit in diesen Fällen nicht ein Geldbetrag verlangt wird;
    2. Litera b
      gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen;
    3. Litera c
      Bestandstreitigkeiten soweit nicht ein Geldbetrag verlangt wird, sowie Streitigkeiten über Räumungs- und Besitzstörungsklagen;
    4. Litera d
      Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (Paragraph 164 a, ABGB);
    5. Litera e
      Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (Paragraph 164, c ABGB);
    6. Litera f
      Streitigkeiten über Oppositions- (Paragraph 35, EO), Impugnations- (Paragraph 36, EO) und Exszindierungsklagen (Paragraph 37, EO);
  2. Ziffer 2
    24 000 S bei
    1. Litera a
      Streitigkeiten, die bloß die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Konkurs betreffen;
    2. Litera b
      den im Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2 a bis 2 c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.

Anmerkung

Die in Z 2 lit. b genannten Streitigkeiten sind vor allem solche
über die eheliche Abstammung sowie über Scheidung, Aufhebung oder
Nichtigerklärung einer Ehe.

ÜR: Art. III, BGBl. Nr. 694/1991

Schlagworte

Servitut, Mietvertrag, Räumungsklage, Oppositionsklage, Impugnationsklage, Eheverhältnis, Übergabeauftrag, Übernahmeauftrag, Aufkündigung, Miete, Pacht

Gesetzesnummer

10002667

Dokumentnummer

NOR12035850

Alte Dokumentnummer

N2199118487J

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