Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gerichtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 16
Inkrafttretensdatum
01.01.1992
Außerkrafttretensdatum
30.11.1994
Abkürzung
GGG
Index
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Text
Bewertung einzelner Streitigkeiten
§ 16. Die Bemessungsgrundlage beträgt: Paragraph 16, Die Bemessungsgrundlage beträgt:
7 200 S bei
Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und über das Ausgedinge sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten, soweit in diesen Fällen nicht ein Geldbetrag verlangt wird;
gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen;
Bestandstreitigkeiten soweit nicht ein Geldbetrag verlangt wird, sowie Streitigkeiten über Räumungs- und Besitzstörungsklagen;
Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (§ 164a ABGB);Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (Paragraph 164 a, ABGB);
Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (§ 164 c ABGB);Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (Paragraph 164, c ABGB);
Streitigkeiten über Oppositions- (§ 35 EO), Impugnations- (§ 36 EO) und Exszindierungsklagen (§ 37 EO);Streitigkeiten über Oppositions- (Paragraph 35, EO), Impugnations- (Paragraph 36, EO) und Exszindierungsklagen (Paragraph 37, EO);
24 000 S bei
Streitigkeiten, die bloß die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Konkurs betreffen;
den im § 49 Abs. 2 Z 2a bis 2c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.den im Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2 a bis 2 c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.
Anmerkung
Die in Z 2 lit. b genannten Streitigkeiten sind vor allem solche
über die eheliche Abstammung sowie über Scheidung, Aufhebung oder
Nichtigerklärung einer Ehe.
ÜR: Art. III,
BGBl. Nr. 694/1991
Schlagworte
Servitut, Mietvertrag, Räumungsklage, Oppositionsklage,
Impugnationsklage, Eheverhältnis, Übergabeauftrag, Übernahmeauftrag,
Aufkündigung, Miete, Pacht
Gesetzesnummer
10002667
Dokumentnummer
NOR12035850
Alte Dokumentnummer
N2199118487J