Bundesrecht konsolidiert

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Gerichtsgebührengesetz Art. 1 § 16

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gerichtsgebührengesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 501/1984 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 646/1987

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 1 § 16

Inkrafttretensdatum

01.01.1988

Außerkrafttretensdatum

31.12.1991

Abkürzung

GGG

Index

27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren

Text

Bewertung einzelner Streitigkeiten

Paragraph 16, Die Bemessungsgrundlage beträgt:

  1. Ziffer eins
    6 000 S bei
    1. Litera a
      Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und über das Ausgedinge sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten, soweit in diesen Fällen nicht ein Geldbetrag verlangt wird;
    2. Litera b
      gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen;
    3. Litera c
      Bestandstreitigkeiten soweit nicht ein Geldbetrag verlangt wird, sowie Streitigkeiten über Räumungs- und Besitzstörungsklagen;
    4. Litera d
      Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (Paragraph 164 a, ABGB);
    5. Litera e
      Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (Paragraph 164, c ABGB);
    6. Litera f
      Streitigkeiten über Oppositions- (Paragraph 35, EO), Impugnations- (Paragraph 36, EO) und Exszindierungsklagen (Paragraph 37, EO);
  2. Ziffer 2
    20 000 S bei
    1. Litera a
      Streitigkeiten, die bloß die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Konkurs betreffen;
    2. Litera b
      den im Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2 a bis 2 c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.

Anmerkung

Die im Abs. 2 lit. b genannten Streitigkeiten sind vor allem solche
über die eheliche Abstammung sowie über Scheidung, Aufhebung oder
Nichtigerklärung einer Ehe.

Schlagworte

Servitut, Mietvertrag, Räumungsklage, Oppositionsklage, Impugnationsklage, Eheverhältnis

Gesetzesnummer

10002667

Dokumentnummer

NOR12033552

Alte Dokumentnummer

N2198417620R

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