Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Gerichtsgebührengesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Art. 1 § 16
Inkrafttretensdatum
01.01.1988
Außerkrafttretensdatum
31.12.1991
Abkürzung
GGG
Index
27/03 Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren
Text
Bewertung einzelner Streitigkeiten
§ 16. Die Bemessungsgrundlage beträgt: Paragraph 16, Die Bemessungsgrundlage beträgt:
6 000 S bei
Streitigkeiten über die Dienstbarkeit der Wohnung und über das Ausgedinge sowie arbeitsrechtliche Streitigkeiten, soweit in diesen Fällen nicht ein Geldbetrag verlangt wird;
gerichtlichen Kündigungen von Bestandverträgen und Aufträgen zur Übergabe oder Übernahme von Bestandgegenständen;
Bestandstreitigkeiten soweit nicht ein Geldbetrag verlangt wird, sowie Streitigkeiten über Räumungs- und Besitzstörungsklagen;
Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (§ 164a ABGB);Streitigkeiten über die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit eines Anerkenntnisses der Vaterschaft auf Grund einer Klage (Paragraph 164 a, ABGB);
Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (§ 164 c ABGB);Streitigkeiten über die Feststellung der Vaterschaft zu einem unehelichen Kinde (Paragraph 164, c ABGB);
Streitigkeiten über Oppositions- (§ 35 EO), Impugnations- (§ 36 EO) und Exszindierungsklagen (§ 37 EO);Streitigkeiten über Oppositions- (Paragraph 35, EO), Impugnations- (Paragraph 36, EO) und Exszindierungsklagen (Paragraph 37, EO);
20 000 S bei
Streitigkeiten, die bloß die Rangordnung von Forderungen im Exekutionsverfahren und im Konkurs betreffen;
den im § 49 Abs. 2 Z 2a bis 2c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.den im Paragraph 49, Absatz 2, Ziffer 2 a bis 2 c JN angeführten Streitigkeiten aus dem Ehe- und Elternverhältnis.
Anmerkung
Die im Abs. 2 lit. b genannten Streitigkeiten sind vor allem solche
über die eheliche Abstammung sowie über Scheidung, Aufhebung oder
Nichtigerklärung einer Ehe.
Schlagworte
Servitut, Mietvertrag, Räumungsklage, Oppositionsklage,
Impugnationsklage, Eheverhältnis
Gesetzesnummer
10002667
Dokumentnummer
NOR12033552
Alte Dokumentnummer
N2198417620R