Bundesrecht konsolidiert

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Forschungs- und Technologieförderungsgesetz § 11

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 434/1982 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 11/2006

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 11

Inkrafttretensdatum

14.01.2006

Außerkrafttretensdatum

17.06.2009

Abkürzung

FTFG

Index

72/15 Forschung

Text

ABSCHNITT römisch zwei

Förderung von wirtschaftlich-technischer Forschung

Förderungsvorhaben und Förderungsmittel

Paragraph 11, Zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, insbesondere durch Förderungsprogramme sowie ergänzende Maßnahmen im Bereich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, stellt der Bund Mittel nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes für folgende Vorhaben bereit:

  1. Ziffer eins
    Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
  2. Ziffer 2
    Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung oder Ausbildungsmaßnahmen in Ergänzung zu Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
  3. Ziffer 3
    Technische Durchführbarkeitsstudien;
  4. Ziffer 4
    wirtschaftlich-technische Vorhaben im Bereich der nationalen und internationalen FTE – Kooperation;
  5. Ziffer 5
    Technologietransfer;
  6. Ziffer 6
    Gründung technologieorientierter Unternehmen.

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009

Gesetzesnummer

10009523

Dokumentnummer

NOR40073856

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1982/434/P11/NOR40073856

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