Kurztitel

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 11 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

14.01.2006

Außerkrafttretensdatum

17.06.2009

Text

ABSCHNITT römisch zwei

Förderung von wirtschaftlich-technischer Forschung

Förderungsvorhaben und Förderungsmittel

Paragraph 11, Zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, insbesondere durch Förderungsprogramme sowie ergänzende Maßnahmen im Bereich anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung, stellt der Bund Mittel nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes für folgende Vorhaben bereit:

  1. Ziffer eins
    Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
  2. Ziffer 2
    Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung oder Ausbildungsmaßnahmen in Ergänzung zu Vorhaben der wirtschaftlich-technischen Forschung und Technologieentwicklung;
  3. Ziffer 3
    Technische Durchführbarkeitsstudien;
  4. Ziffer 4
    wirtschaftlich-technische Vorhaben im Bereich der nationalen und internationalen FTE – Kooperation;
  5. Ziffer 5
    Technologietransfer;
  6. Ziffer 6
    Gründung technologieorientierter Unternehmen.