Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben natürlicher und juristischer Personen (Förderungswerber) einschließlich der Gewährung von Forschungsbeihilfen für Forschungsvorhaben des wissenschaftlichen Nachwuchses; die Förderung hat durch den Fonds als Träger von Privatrechten auf jede geeignete Weise, insbesondere durch die Gewährung von Förderungszuschüssen für eigen- und fremdfinanzierte Vorhaben, Kreditkostenzuschüssen, Haftungen und Darlehen für bestimmte, genau umschriebene Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, einschließlich der Ausstattung mit Forschungseinrichtungen, wenn diese unmittelbare Bedingungen für ein bestimmtes Vorhaben sind, zu erfolgen;