(2)Absatz 2,Der in den Vorschriften über diese Besoldungsgruppe verwendete Begriff „Verwaltungsdienst'' umfaßt alle Verwendungen in der Generaldirektion für die Post- und Telegraphenverwaltung, in den Post- und Telegraphendirektionen, im Post- und Telegrapheninspektorat Salzburg, im Rechenzentrum und im Fernmeldegebührenamt Wien.