Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 203
Inkrafttretensdatum
01.09.1997
Außerkrafttretensdatum
30.09.2007
Abkürzung
BDG 1979
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
3. Unterabschnitt
Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen
Ausschreibungspflicht
§ 203. (1) Der Besetzung einer freien Planstelle eines Lehrers hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.Paragraph 203, (1) Der Besetzung einer freien Planstelle eines Lehrers hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.
(2)Absatz 2,Ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ist jedoch nicht einzuleiten, wenn
die Planstelle mit
einem sonstigen Bundesbeamten
besetzt werden soll, der die Ernennungserfordernisse erfüllt,
die Planstelle mit einem Vertragslehrer des Bundes besetzt werden soll, der
die Ernennungserfordernisse erfüllt und
die bisherige Verwendung auf Grund eines gleichartigen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens erlangt hat,
die Planstelle mit einem sonstigen vertraglich Bediensteten des Bundes besetzt werden soll, der
die Ernennungserfordernisse erfüllt und
die bisherige Verwendung auf Grund eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 oder auf Grund eines gleichartigen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens erlangt hat,
der Besetzung der Planstelle ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach den §§ 206 bis 207l voranzugehen hat.der Besetzung der Planstelle ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach den Paragraphen 206 bis 207 l voranzugehen hat.
(3)Absatz 3,Für Planstellen an Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie an Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien gilt Abs. 2 nur, wenn schon bisher eine Lehrerverwendung an einer der genannten Akademien gegeben ist.Für Planstellen an Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie an Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien gilt Absatz 2, nur, wenn schon bisher eine Lehrerverwendung an einer der genannten Akademien gegeben ist.
Schlagworte
Ausschreibungsverfahren
Gesetzesnummer
10008470
Dokumentnummer
NOR12112506
Alte Dokumentnummer
N6199710636I