Bundesrecht konsolidiert

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Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 § 203

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 333/1979 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/1997

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 203

Inkrafttretensdatum

01.09.1997

Außerkrafttretensdatum

30.09.2007

Abkürzung

BDG 1979

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Text

3. Unterabschnitt

Ausschreibung und Besetzung freier Lehrer-Planstellen

Ausschreibungspflicht

Paragraph 203, (1) Der Besetzung einer freien Planstelle eines Lehrers hat ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.

  1. Absatz 2,Ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ist jedoch nicht einzuleiten, wenn
    1. Ziffer eins
      die Planstelle mit
      1. Litera a
        einem Bundeslehrer oder
      2. Litera b
        einem sonstigen Bundesbeamten
      besetzt werden soll, der die Ernennungserfordernisse erfüllt,
    2. Ziffer 2
      die Planstelle mit einem Vertragslehrer des Bundes besetzt werden soll, der
      1. Litera a
        die Ernennungserfordernisse erfüllt und
      2. Litera b
        die bisherige Verwendung auf Grund eines gleichartigen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens erlangt hat,
    3. Ziffer 3
      die Planstelle mit einem sonstigen vertraglich Bediensteten des Bundes besetzt werden soll, der
      1. Litera a
        die Ernennungserfordernisse erfüllt und
      2. Litera b
        die bisherige Verwendung auf Grund eines Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens nach dem Ausschreibungsgesetz 1989 oder auf Grund eines gleichartigen Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahrens erlangt hat,
    4. Ziffer 4
      der Besetzung der Planstelle ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren nach den Paragraphen 206 bis 207 l voranzugehen hat.
  2. Absatz 3,Für Planstellen an Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien sowie an Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien gilt Absatz 2, nur, wenn schon bisher eine Lehrerverwendung an einer der genannten Akademien gegeben ist.

Schlagworte

Ausschreibungsverfahren

Gesetzesnummer

10008470

Dokumentnummer

NOR12112506

Alte Dokumentnummer

N6199710636I

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/333/P203/NOR12112506

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