Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2000/21/0216
Entscheidungsdatum
22.03.2002
Index
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2000/18/0187 E 14. November 2000 RS 1
(Hier: Der Tatbestand des § 36 Abs. 2 Z. 1 FrG 1997 ist dennoch
verwirklicht, da der Fremde zweimal wegen unbefugten Gebrauches
von Fahrzeugen nach § 136 StGB und einmal wegen Diebstahls nach §
127 StGB verurteilt wurde. Es liegen daher mehr als eine
rechtskräftige Verurteilung wegen auf der gleichen schädlichen
Neigung beruhender strafbarer Handlungen vor.)
Stammrechtssatz
Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der §§ 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Abs 2 Z 1 vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Absatz 2, Ziffer eins, vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000210216.X01
Dokumentnummer
JWR_2000210216_20020322X01