Verwaltungsgerichtshof
22.03.2002
2000/21/0216
GRS wie 2000/18/0187 E 14. November 2000 RS 1
(Hier: Der Tatbestand des Paragraph 36, Absatz 2, Ziffer eins, FrG 1997 ist dennoch verwirklicht, da der Fremde zweimal wegen unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach Paragraph 136, StGB und einmal wegen Diebstahls nach Paragraph 127, StGB verurteilt wurde. Es liegen daher mehr als eine rechtskräftige Verurteilung wegen auf der gleichen schädlichen Neigung beruhender strafbarer Handlungen vor.)
Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Absatz 2, Ziffer eins, vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).