Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.2000

Geschäftszahl

2000/18/0187

Rechtssatz

Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Absatz 2, Ziffer eins, vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).