Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.2001

Geschäftszahl

98/18/0292

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/18/0187 E 14. November 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Verurteilungen, die zueinander im Verhältnis der Paragraphen 31 und 40 StGB stehen, sind als Einheit zu werten. In einem derartigen Verhältnis zueinander stehende Verurteilungen des Fremden erfüllen daher nicht den Tatbestand des 36 Absatz 2, Ziffer eins, vierter Fall FrG 1997 (Hinweis E 13.10.2000, 2000/18/0013).