Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von mehreren Gesellschaftern finden auch mehrere Erwerbsvorgänge statt, hinsichtlich derer die Anwendbarkeit der Ausschlusstatbestände des § 9 Abs. 7 und § 11 Abs. 1 Z 4 KStG 1988 gesondert geprüft werden muss.Beim Erwerb von Gesellschaftsanteilen von mehreren Gesellschaftern finden auch mehrere Erwerbsvorgänge statt, hinsichtlich derer die Anwendbarkeit der Ausschlusstatbestände des Paragraph 9, Absatz 7 und Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer 4, KStG 1988 gesondert geprüft werden muss.