Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
Ra 2023/09/0148
Entscheidungsdatum
12.12.2023
Index
L24009 Gemeindebedienstete Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Rechtssatz
Steht im Hinblick auf die Rechtskraft eines behördlichen Schuldspruchs das Verschulden des Beamten an der vorgeworfenen Dienstpflichtverletzung fest, kommt die Prüfung eines Schuldausschließungsgrundes bei der vom VwG ausschließlich vorzunehmenden Strafbemessung nicht mehr in Betracht. Prüft das VwG somit dennoch einen Rechtsirrtum des Beamten, greift es in die Teilrechtskraft des behördlichen Disziplinarerkenntnisses ein und belastet seine Entscheidung mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit der vorinstanzlichen Entscheidung Trennbarkeit gesonderter Abspruch
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2023090148.L14
Im RIS seit
09.01.2024
Zuletzt aktualisiert am
30.01.2024
Dokumentnummer
JWR_2023090148_20231212L05