Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ro 2023/07/0001

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

Ro 2023/07/0001

Entscheidungsdatum

14.03.2024

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
58/02 Energierecht

Norm

MinroG 1999 §1 Z2
VwGG §42 Abs2 Z1
VwRallg
  1. VwGG § 42 heute
  2. VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. VwGG § 42 gültig von 01.07.2012 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 51/2012
  4. VwGG § 42 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 4/2008
  5. VwGG § 42 gültig von 01.01.1991 bis 30.06.2008 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 330/1990
  6. VwGG § 42 gültig von 05.01.1985 bis 31.12.1990

Rechtssatz

Gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, MinroG 1999 ist der Abbau (hier: des grundeigenen mineralischen Rohstoffes Dolomit) nur Teil des Gewinnens. Der Begriff "Gewinnen" umfasst alle Tätigkeiten, soweit sie nicht dem "Aufsuchen" (Ziffer eins :, Suche einschließlich vorbereitender Tätigkeiten sowie Erschließen und Untersuchung auf Abbauwürdigkeit) und "Aufbereiten" (Ziffer 3 :, Verarbeiten zu verkaufsfähigen Mineralprodukten) zuzurechnen sind. Nach Paragraph eins, Ziffer 2, MinroG 1999 sind nur mit dem "Lösen und Freisetzen (Abbau)" zusammenhängende begleitende oder nachfolgende Tätigkeiten unter den Begriff des "Gewinnens" einzuordnen und nicht auch mit dem "Gewinnen" zusammenhängende begleitende oder nachfolgende Tätigkeiten. Nach den Gesetzesmaterialien zur Definition dieses Begriffs fällt beim Untertagbau unter das "Gewinnen" nach Paragraph eins, Ziffer 2, MinroG 1999 neben dem Abbau u.a. auch der Transport der gelösten oder freigesetzten mineralischen Rohstoffe zur Aufbereitung oder zur Verladung obertags. Ähnlich gilt dies für den Tagbau Regierungsvorlage 1428 BlgNR 20. Gesetzgebungsperiode 75). In diesem Sinne sind als unter dem Abbau nachfolgende Tätigkeiten, die nach dem Wortlaut des Paragraph eins, Ziffer 2, MinroG 1999 noch dem Begriff des "Gewinnens" unterliegen, beim Tagbau exemplarisch die Verbringung der mineralischen Rohstoffe zur Aufbereitung oder der Transport des Abraumes zu nennen.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2 Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2023070001.J11

Im RIS seit

24.04.2024

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2024

Dokumentnummer

JWR_2023070001_20240314J02