Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Ein unverhältnismäßiger Nachteil wird mit dem allgemein gehaltenen Hinweis auf das Interesse des Revisionswerbers, bis zur Entscheidung über die Revision betreffend den Einleitungsbeschluss durch den Verwaltungsgerichtshof nicht diszipliniert zu werden, angesichts des allgemeinen Interesses an der Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht aufgezeigt (vgl. dazu VwGH 13.1.2015, Ra 2014/09/0007; 8.9.2017, Ra 2017/09/0039).Nichtstattgebung - Einleitung der Disziplinaruntersuchung nach dem RStDG - Ein unverhältnismäßiger Nachteil wird mit dem allgemein gehaltenen Hinweis auf das Interesse des Revisionswerbers, bis zur Entscheidung über die Revision betreffend den Einleitungsbeschluss durch den Verwaltungsgerichtshof nicht diszipliniert zu werden, angesichts des allgemeinen Interesses an der Vermeidung von Verfahrensverzögerungen im gegenwärtigen Verfahrensstand nicht aufgezeigt vergleiche dazu VwGH 13.1.2015, Ra 2014/09/0007; 8.9.2017, Ra 2017/09/0039).