Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2017/07/0029

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2017/07/0029

Entscheidungsdatum

25.10.2018

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
81/01 Wasserrechtsgesetz

Rechtssatz

Ein Werkskanal ist nicht schon deshalb als wasserrechtlich bewilligt anzusehen, weil eine wasserrechtliche Bewilligung für eine Wasserkraftanlage vorliegt, welche ohne den Werkskanal nicht betrieben werde könnte. Denn ohne entsprechende Konkretisierung im Bewilligungsbescheid oder in der diesem zugrundeliegenden Projektbeschreibung wird eine einer eigenen Bewilligung bedürftige Maßnahme nicht schon allein deswegen von der allgemeinen Bewilligung des Vorhabens gleichsam stillschweigend mitumfasst, weil sie zu dessen vollständiger Verwirklichung nötig ist vergleiche VwGH 12.11.1987, 84/07/0324).

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017070029.L01

Im RIS seit

16.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2018

Dokumentnummer

JWR_2017070029_20181025L01

Rechtssatz für Ra 2021/07/0027

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2021/07/0027

Entscheidungsdatum

30.06.2022

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/07/0029 B 25. Oktober 2018 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Werkskanal ist nicht schon deshalb als wasserrechtlich bewilligt anzusehen, weil eine wasserrechtliche Bewilligung für eine Wasserkraftanlage vorliegt, welche ohne den Werkskanal nicht betrieben werde könnte. Denn ohne entsprechende Konkretisierung im Bewilligungsbescheid oder in der diesem zugrundeliegenden Projektbeschreibung wird eine einer eigenen Bewilligung bedürftige Maßnahme nicht schon allein deswegen von der allgemeinen Bewilligung des Vorhabens gleichsam stillschweigend mitumfasst, weil sie zu dessen vollständiger Verwirklichung nötig ist vergleiche VwGH 12.11.1987, 84/07/0324).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021070027.L04

Im RIS seit

25.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2022

Dokumentnummer

JWR_2021070027_20220630L04