Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für Ra 2018/03/0131

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

Ra 2018/03/0131

Entscheidungsdatum

30.01.2019

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Beweisanträge bzw. eine Aufnahme von Beweisen von Amts wegen dürfen prinzipiell nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich bzw. an sich nicht geeignet ist, über den beweiserheblichen Gegenstand einen Beweis zu liefern vergleiche idZ etwa VwGH 20.10.2015, Ra 2014/09/0028, mwH).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018030131.L06

Im RIS seit

21.02.2019

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2019

Dokumentnummer

JWR_2018030131_20190130L04

Rechtssatz für Ra 2019/22/0135

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

Ra 2019/22/0135

Entscheidungsdatum

20.10.2020

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37
AVG §39 Abs2
AVG §45 Abs2
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
VwGVG 2014 §17
VwGVG 2014 §24

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0131 E 30. Jänner 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Beweisanträge bzw. eine Aufnahme von Beweisen von Amts wegen dürfen prinzipiell nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich bzw. an sich nicht geeignet ist, über den beweiserheblichen Gegenstand einen Beweis zu liefern vergleiche idZ etwa VwGH 20.10.2015, Ra 2014/09/0028, mwH).

Schlagworte

Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Parteiengehör Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019220135.L03

Im RIS seit

09.12.2020

Zuletzt aktualisiert am

09.12.2020

Dokumentnummer

JWR_2019220135_20201020L03

Rechtssatz für Ra 2020/17/0130

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2020/17/0130

Entscheidungsdatum

30.07.2021

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0131 E 30. Jänner 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Beweisanträge bzw. eine Aufnahme von Beweisen von Amts wegen dürfen prinzipiell nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich bzw. an sich nicht geeignet ist, über den beweiserheblichen Gegenstand einen Beweis zu liefern vergleiche idZ etwa VwGH 20.10.2015, Ra 2014/09/0028, mwH).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020170130.L01

Im RIS seit

02.09.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2021

Dokumentnummer

JWR_2020170130_20210730L01

Rechtssatz für Ra 2022/08/0041

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2022/08/0041

Entscheidungsdatum

05.06.2025

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/03/0131 E 30. Jänner 2019 RS 4

Stammrechtssatz

Beweisanträge bzw. eine Aufnahme von Beweisen von Amts wegen dürfen prinzipiell nur dann abgelehnt werden, wenn die Beweistatsachen als wahr unterstellt werden, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel - ohne unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung - untauglich bzw. an sich nicht geeignet ist, über den beweiserheblichen Gegenstand einen Beweis zu liefern vergleiche idZ etwa VwGH 20.10.2015, Ra 2014/09/0028, mwH).

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2022080041.L01

Im RIS seit

08.07.2025

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2025

Dokumentnummer

JWR_2022080041_20250605L01