Handelt es sich bei dem vernommenen Zeugen um den einzigen Belastungszeugen, kommt dem Fragerecht der Revisionswerber anlässlich dessen Einvernahme besondere Bedeutung zu (vgl. EGMR 24.11.1986, Nr. 9120/80, Unterpertinger; 26.4.1991, Nr. 12398/86, Asch).Handelt es sich bei dem vernommenen Zeugen um den einzigen Belastungszeugen, kommt dem Fragerecht der Revisionswerber anlässlich dessen Einvernahme besondere Bedeutung zu vergleiche EGMR 24.11.1986, Nr. 9120/80, Unterpertinger; 26.4.1991, Nr. 12398/86, Asch).