Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten (vgl. VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).Im Zusammenhang mit der Frage des Bestehens einer Aufenthaltsehe ist es zulässig, Ermittlungen anderer Behörden zu verwerten vergleiche VwGH 23.11.2017, Ra 2017/22/0081).