Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
Ro 2019/15/0013
Entscheidungsdatum
22.09.2021
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme)
Stammrechtssatz
Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 45 VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150013.J03
Im RIS seit
04.11.2021
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2021
Dokumentnummer
JWR_2019150013_20210922J03