Verwaltungsgerichtshof
22.09.2021
Ro 2019/15/0013
GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme)
Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150013.J03