Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2021

Geschäftszahl

Ro 2019/15/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2 (hier keine Bezugnahme auf die zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme)

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2019150013.J03