Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.2019

Geschäftszahl

Ro 2019/03/0004

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019030004.J02