Verwaltungsgerichtshof
11.02.2019
Ro 2019/03/0004
Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2019030004.J02