Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2023/16/0109

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/03/0004 B 11. Februar 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Paragraph 45, VwGG bietet keine Handhabe dafür, eine in einem abgeschlossenen Verfahren vor dem VwGH zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme oder die Rechtsansicht des VwGH zu bekämpfen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2023160109.L01