Es steht nicht im Ermessen der Behörde bzw. des VwG, einen Aufenthaltstitel gemäß § 64 Abs. 3 NAG 2005 trotz fehlender besonderer Voraussetzungen zu erteilen (Hinweis VwGH 21.6.2011, 2009/22/0293).Es steht nicht im Ermessen der Behörde bzw. des VwG, einen Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 64, Absatz 3, NAG 2005 trotz fehlender besonderer Voraussetzungen zu erteilen (Hinweis VwGH 21.6.2011, 2009/22/0293).