Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
Ra 2014/21/0039
Entscheidungsdatum
16.10.2014
Index
E1P
10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
BFA-VG 2014 §21 Abs7
BFA-VG 2014 §9 Abs2
FPG 2005 §67 Abs1 idF 2011/I/038
FPG 2005 §67 Abs2 idF 2011/I/038
MRK Art8
VwGG §42 Abs2 Z3 litb
VwGG §42 Abs2 Z3 litc
12010P/TXT Grundrechte Charta Art47 Abs2
Rechtssatz
Der Fremde hat in der Beschwerde in Bezug auf die Gefährdungsprognose einen über das Ergebnis des behördlichen Ermittlungsverfahrens hinaus gehenden Sachverhalt vorgebracht, sodass unter diesem Gesichtspunkt vom BVwG eine Verhandlung durchzuführen gewesen wäre. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auf die besondere Bedeutung der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks bei der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hinzuweisen (vgl. E 14. Juni 2012, 2011/21/0278; E 22. Jänner 2014, 2013/21/0198).Der Fremde hat in der Beschwerde in Bezug auf die Gefährdungsprognose einen über das Ergebnis des behördlichen Ermittlungsverfahrens hinaus gehenden Sachverhalt vorgebracht, sodass unter diesem Gesichtspunkt vom BVwG eine Verhandlung durchzuführen gewesen wäre. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auf die besondere Bedeutung der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks bei der Erlassung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen hinzuweisen vergleiche E 14. Juni 2012, 2011/21/0278; E 22. Jänner 2014, 2013/21/0198).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Verfahrensbestimmungen Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:RA2014210039.L04
Im RIS seit
16.06.2026
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2026
Dokumentnummer
JWR_2014210039_20141016L04