Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
2013/05/0156
Entscheidungsdatum
08.04.2014
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2013/05/0157
2013/05/0160
2013/05/0159
2013/05/0158
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/05/0004 E 30. April 1985 RS 2
Stammrechtssatz
Der Verpflichtete muss es hinnehmen, wenn die Kosten der für die Durchführung des baupolizeilichen Auftrages erforderlichen und auch tatsächlich verrichteten Arbeiten höher sind, als sie bei der Durchführung der Arbeiten ohne behördliches Dazwischentreten gewesen wären (Hinweis E 17.1.1955, 2576/53, VwSlg 3622 A/1955). Der Verpflichtete kann den Nachweis erbringen, dass die ihm angerechneten Kosten der Ersatzvornahme unangemessen hoch sind (Hinweis E 28.1.1958, 816/56, VwSlg 4541 A/1958).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2014:2013050156.X02
Im RIS seit
14.05.2014
Zuletzt aktualisiert am
30.05.2014
Dokumentnummer
JWR_2013050156_20140408X02