Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
91/08/0052
Entscheidungsdatum
17.09.1991
Index
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
91/08/0054
91/08/0053
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1
Stammrechtssatz
Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991080052.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
15.05.2009
Dokumentnummer
JWR_1991080052_19910917X04