Verwaltungsgerichtshof
14.04.1988
87/08/0052
GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1
Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080052.X04