Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1985

Geschäftszahl

85/08/0008

Rechtssatz

Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.