Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1991

Geschäftszahl

91/08/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/08/0008 E 9. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Zur Herbeiführung der Unterbrechungswirkung genügt es, wenn der Zahlungspflichtige von der Vornahme der der Feststellung seiner Beitragsschulden dienenden Maßnahme - hier einer Beitragsprüfung - in Kenntnis gesetzt wird, ohne dass es eines ausdrücklichen Hinweises auf diesen Zweck bedurfte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

91/08/0054

91/08/0053