Von der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen iSd § 98 ABGB kann nur dann gesprochen werden, wenn diese Mitwirkung innerhalb der beruflichen Tätigkeit des anderen Ehepartners erfolgt.Von der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen iSd Paragraph 98, ABGB kann nur dann gesprochen werden, wenn diese Mitwirkung innerhalb der beruflichen Tätigkeit des anderen Ehepartners erfolgt.