Dem Aufhebungsgrund der Rechtswidrigkeit eines Bescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem § 42 Abs 2 Z 3 lit c VwGG geht jener wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit vor.Dem Aufhebungsgrund der Rechtswidrigkeit eines Bescheides infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften gem Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer 3, Litera c, VwGG geht jener wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit vor.