Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
9
Geschäftszahl
87/13/0222
Entscheidungsdatum
21.09.1988
Index
EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Besprechung in:
ÖStZB 1989, 66;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/14/0266 E 23. Oktober 1984 RS 4
Stammrechtssatz
Bei der Lösung der Frage, ob eine Tätigkeit auf Dauer gesehen Einnahmen erwarten läßt, kommt es nicht darauf an, wie der Steuerpflichtige die Tätigkeit hätte gestalten können, sondern darauf, wie er diese Tätigkeit tatsächlich gestaltet und damit auch finanziert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987130222.X09
Im RIS seit
21.09.1988
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2026
Dokumentnummer
JWR_1987130222_19880921X09