Die Feststellung, ob die (sachverhaltsbezogenen) Voraussetzungen für die Vorschreibung einer Auflage vorliegen, ist Gegenstand eines Beweises durch Sachverständige auf dem Gebiet der gewerblichen Technik und auf dem Gebiete des Gesundheitswesens. Den Sachveständigen obliegt es, auf Grund ihres Fachwissens ein Urteil (Gutachten) über diese Fragen abzugeben.