Ausführungen über einen Gestaltungsmißbrauch zwecks Umgehung der einschränkenden Bestimmungen des zweiten AbgÄG 1977 betreffend Kraftfahrzeuge (§ 20a EStG 1972).Ausführungen über einen Gestaltungsmißbrauch zwecks Umgehung der einschränkenden Bestimmungen des zweiten AbgÄG 1977 betreffend Kraftfahrzeuge (Paragraph 20 a, EStG 1972).