Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
1554/78
Entscheidungsdatum
20.04.1979
Index
90/02 Kraftfahrgesetz
Beachte
Besprechung in:
Kritik von Manfred KÖ in ARBÖ Nr. 51/52, S 4;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0696/70 E 23. November 1970 RS 2
(Zusatz: Dem VwGH ist es im Hinblick auf seine Zuständigkeit
verwehrt, vom Bfr begangene Übertretungen der StVO und des KFG
dahin auszuweiten, welche davon im Sinne des § 66 Abs 2 lit f KFG
herangezogen werden können)
Stammrechtssatz
Der pauschale Hinweis der Behörde, daß die im Laufe der Jahre begangenen Verwaltungsdelikte kaum noch zählbar seien, reicht nicht aus, die mangelnde Verkehrszuverlässigkeit vorzunehmen. Vielmehr hätte die Behörde die als bestimmte Tatsachen angenommenen Verwaltungsübertretungen anführen und werten müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1979:1978001554.X06
Dokumentnummer
JWR_1978001554_19790420X06