Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1970

Geschäftszahl

0696/70

Rechtssatz

Der pauschale Hinweis der Behörde, daß die im Laufe der Jahre begangenen Verwaltungsdelikte kaum noch zählbar seien, reicht nicht aus, die mangelnde Verkehrszuverlässigkeit vorzunehmen. Vielmehr hätte die Behörde die als bestimmte Tatsachen angenommenen Verwaltungsübertretungen anführen und werten müssen.