Verwaltungsgerichtshof
23.11.1970
0696/70
Der pauschale Hinweis der Behörde, daß die im Laufe der Jahre begangenen Verwaltungsdelikte kaum noch zählbar seien, reicht nicht aus, die mangelnde Verkehrszuverlässigkeit vorzunehmen. Vielmehr hätte die Behörde die als bestimmte Tatsachen angenommenen Verwaltungsübertretungen anführen und werten müssen.