Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Beschluss
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 10340 A/1981
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
0230/80
Entscheidungsdatum
16.01.1981
Index
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0386/52 B 16. Jänner 1953 VwSlg 2816 A/1953 RS 1
Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung der Beschwerdeberechtigung kommt es lediglich darauf an, ob der Beschwerdeführer nach der Lage des Falles in einem Recht verletzt sein konnte und nicht darauf, ob ihm in dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren die Stellung einer Partei eingeräumt worden ist. Die Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren als Partei im Sinne des § 8 AVG zieht für sich allein noch nicht immer die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen in diesem Verwaltungsverfahren erlassenen Bescheid nach sich.Bei der Beurteilung der Beschwerdeberechtigung kommt es lediglich darauf an, ob der Beschwerdeführer nach der Lage des Falles in einem Recht verletzt sein konnte und nicht darauf, ob ihm in dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren die Stellung einer Partei eingeräumt worden ist. Die Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren als Partei im Sinne des Paragraph 8, AVG zieht für sich allein noch nicht immer die Berechtigung zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen in diesem Verwaltungsverfahren erlassenen Bescheid nach sich.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde
subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor
dem VwGH Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1981:1980000230.X03
Dokumentnummer
JWR_1980000230_19810116X03