Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1605/73
Entscheidungsdatum
18.12.1973
Index
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0559/46 E 4. März 1949 VwSlg 720 A/1949 RS 1
Stammrechtssatz
Die Verletzung des Grundsatzes des Parteiengehörs im Verwaltungsverfahren rechtfertigt die Aufhebung des Bescheides nur, wenn die Behörde bei Gewährung des Parteiengehörs zu einem anderen Bescheid hätte kommen können. Dies ist nicht anzunehmen, wenn ein nachträglich erflossenes Strafurteil mit den dem Bescheid zugrunde liegenden Annahmen der Verwaltungsbehörde im Einklang steht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973001605.X01
Dokumentnummer
JWR_1973001605_19731218X01