Die Absätze 1 - 4 des § 99 StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.Die Absätze 1 - 4 des Paragraph 99, StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.