Verwaltungsgerichtshof
07.11.1963
0981/62
Die Absätze 1 - 4 des Paragraph 99, StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.