Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1963

Geschäftszahl

0981/62

Rechtssatz

Die Absätze 1 - 4 des Paragraph 99, StVO 1960 ordnen die aus der Straßenverkehrsordnung 1960 abzuleitenden Verwaltungsübertretungen ihrer Schwere nach an und setzen die nach Meinung des Gesetzgebers zukommenden Strafen fest.