Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis VS
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2142 A/1951
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2729/49
Entscheidungsdatum
11.06.1951
Index
24/03 Sonstiges Strafrecht
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung
Norm
BedarfsdeckungsstrafG 1947 §12 Abs4;
BedarfsdeckungsstrafG 1947 §7 Abs1;
VStG §32 Abs2;
Beachte
Abgehen von Vorjudikatur mit eigenem Beschluss des verstärkten
Senates (demonstrative Auflistung):
II vom 19.5.1951, 3/3-Pr/51 (zu Zl. 2729/49), Anhang Beschlüsse
verstärkter Senate Nr. 30;
Rechtssatz
Die Verjährung (§ 12 Abs 4 BDStG) einer Übertretung des Bedarfsbedeckungsstrafgesetzes, deren Ahndung von den ordentlichen Gerichten auf die Verwaltungsbehörden übergegangen ist, wird durch eine Verfolgungshandlung, die das Gericht während des Bestandes seiner Zuständigkeit innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist vorgenommen hat, unterbrochen.Die Verjährung (Paragraph 12, Absatz 4, BDStG) einer Übertretung des Bedarfsbedeckungsstrafgesetzes, deren Ahndung von den ordentlichen Gerichten auf die Verwaltungsbehörden übergegangen ist, wird durch eine Verfolgungshandlung, die das Gericht während des Bestandes seiner Zuständigkeit innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist vorgenommen hat, unterbrochen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1949002729.X03
Im RIS seit
28.01.2002
Zuletzt aktualisiert am
03.12.2012
Dokumentnummer
JWR_1949002729_19510611X03