Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
11044
Geschäftszahl
B536/86
Entscheidungsdatum
08.10.1986
Index
41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht
Norm
B-VG Art18 Abs1
B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
MRK Art3
MRK Art8 Abs1, Art8 Abs2
FremdenpolizeiG §3
PaßG 1969 §25
Rechtssatz
PaßG 1969; Versagung des Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 2; keine Bedenken gegen §25 Abs1 und 2, insbesondere nicht unter dem Blickwinkel des Art8 MRK; Verweigerung eines Sichtvermerkes greift nicht mit derselben Wahrscheinlichkeit und Intensität in das Privat- und Familienleben ein wie ein Aufenthaltsverbot; so strenge Anforderungen an die spezifische Determinierung der Eingriffsschranken durch das Gesetz wie im Falle des mit Erk. des VfGH aufgehobenen §3 FrPG (VfSlg. 10737/1985) sind für die Voraussetzungen, unter denen ein Sichtvermerk zu verweigern ist, nicht zu stellen; §25 PaßG determiniert das Verhalten der Behörde iZm. den übrigen Bestimmungen des Paßgesetzes in gerade noch ausreichender Weise; kein Verstoß gegen Art8 MRK durch die Versagung des Sichtvermerkes; dieser Versagung ist keine die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Mißachtung der Bf. als Person iS des Art3 MRK zu eigenPaßG 1969; Versagung des Sichtvermerkes gemäß §25 Abs1 und 2; keine Bedenken gegen §25 Abs1 und 2, insbesondere nicht unter dem Blickwinkel des Art8 MRK; Verweigerung eines Sichtvermerkes greift nicht mit derselben Wahrscheinlichkeit und Intensität in das Privat- und Familienleben ein wie ein Aufenthaltsverbot; so strenge Anforderungen an die spezifische Determinierung der Eingriffsschranken durch das Gesetz wie im Falle des mit Erk. des VfGH aufgehobenen §3 FrPG (VfSlg. 10737 aus 1985,) sind für die Voraussetzungen, unter denen ein Sichtvermerk zu verweigern ist, nicht zu stellen; §25 PaßG determiniert das Verhalten der Behörde iZm. den übrigen Bestimmungen des Paßgesetzes in gerade noch ausreichender Weise; kein Verstoß gegen Art8 MRK durch die Versagung des Sichtvermerkes; dieser Versagung ist keine die Menschenwürde beeinträchtigende gröbliche Mißachtung der Bf. als Person iS des Art3 MRK zu eigen
Schlagworte
VfGH / Instanzenzugserschöpfung, Paßwesen, Ermessen,
Grundrechte, Privat-und Familienleben,
Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Sichtvermerk,
Gesetz, Determinierungsgebot
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1986:B536.1986
Dokumentnummer
JFR_10138992_86B00536_01